AfaP-Studienabschlüsse


Diplom I

Für das Diplom I ist die Voraussetzung, dass alle erforderlichen mündlichen wie schriftlichen Studienleistungen nach den aktuellen Vorschriften bestanden wurden. Es berechtigt zum Eintritt ins Referendariat an einer Rudolf Steiner Schule respektive Waldorfschule oder einer pädagogischen Institution, welche auf der Grundlage der anthroposophischen Pädagogik arbeitet. Der dazugehörige „Individuelle Kompetenznachweis“ gibt Auskunft über den Stand der Fähigkeitenbildung, die Fachgebiete und Klassenstufen.

Diplom II

Das Diplom II weist aus, dass der AfaP-Absolvent im Anschluss an sein Studium eine einjährige Praxiszeit im Rahmen eines Referendariats absolviert hat. Das Diplom II beinhaltet eine Bestätigung der Schulleitung sowie einen Arbeitsbericht der/s Mentors/in, welches die pädagogische Tätigkeit während des Referendariats dokumentiert. Das Diplom II berechtigt zu einer regulären Unterrichtstätigkeit an einer Rudolf Steiner Schule respektive Waldorfschule oder einer pädagogischen Institution, welche auf der Grundlage der anthroposophischen Pädagogik arbeitet oder die Grundsätze der anthroposophischen Pädagogik anerkennt.

Individueller Kompetenznachweis

Die AfaP-Studienleitung gibt auf Grundlage des vom Studierenden zusammengestellten individuellen Kompetenznachweises eine Empfehlung bezüglich der fach- und stufenspezifischen Qualifikation des Absolventen.

Übertritt nach der AfaP an die PH der FHNW mit Studienverkürzung («Passerelle»)

Es besteht seit 2010 die Möglichkeit, dass Studierende der AfaP nach ihrem Abschluss an die PH der FHNW mit Studienverkürzung  übertreten können. Bei entsprechender Eignung und mit Empfehlung der AfaP können diese Vorleistungen der Afap angerechnet werden. Die Studierenden durchlaufen dabei den regulären Anmelde-Zulassungs- und Anrechnungsprozess der PH (mit individuellem Zulassungs- und Anrechnungsentscheid durch die PH). Es könnten dabei zwischen 97 bis 109 Punkte angerechnet werden, d.h. die Studierenden müssten somit noch zwischen 83 und 71 ECTS absolvieren. Die Diplomarbeit der AfaP kann bei entsprechendem Niveau als BA angerechnet werden.

Alle diese Entscheide liegen in der Kompetenz der PH. Interessierte AfaP-Studierende für eine solche Passerelle können sich direkt bei Dr. Thomas Stöckli, Co-Studienleiter der AfaP, melden. ts@lebenslernen.ch

Anmeldeformular Passerelle zum Anlicken!

 

Allgemeingültige aktuelle Studienordnung

Diverses

 

Studienordnung

  01.09.23

Zulassungsvoraussetzungen

  15.09.17

Prüfungsleitlinien

  15.09.17

Studienarbeiten und Abschlussunterlagen Downloads

Zentrale Aspekte des beweglichen Klassenzimmers

  10.05.09

Der Schriftspracherwerb an der Waldorfschule
Methodenvielfalt im Schreib-und Leseunterricht

  12.04.19

Qualitative Sozialforschung der nonverbalen Kommunikation in der anthroposophischen Pädagogik

  01.02.11

Von der Furcht zur Ehrfurcht –
Waldorfschulen als Ehrfurchtsschulen

  01.04.22

Zwischenabschlusskriterien

  11.11.16

Abschlusskriterien zur Erlangung des Diploms I

  31.12.16

Orientierung Individueller Kompetenznachweis

  01.09.16

Individueller Kompetenznachweis

01.01.17

Abschlussbericht

01.09.17

Eidesstattliche Erklärung

  18.08.17